Neubaugebiet Homberge
Besichtigung

Die Ratsfraktion der Freie Wähler Ennepetal plant vor der am 08.11.2018 stattfindenenden Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung eine Besichtigung des angedachten Neubaugebietes auf Homberge. Wir wollen uns vor Ort kundig machen und Meinungen hören, um ein Bild in der Sache zu bekommen.

Von der Verwaltung haben wir den Leiter der Planungsabteilung Herrn Ulrich Höhl eingeladen.

Treffpunkt: 16:00 Uhr – Rottenberg 4b – Vor der Grundstückseinfahrt

Nach der Besichtigung werden wir um 17:00 Uhr eine öffentliche Fraktionssitzung abhalten.

Treffpunkt: 17:00 Uhr – Vereinsheim – Kleingartenanlage Homberge – Rüggeberger Str.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu beiden Treffen eingeladen.

BP Nr. 98 Geltungsbereich

BP Nr. 98 Städtebaulicher Entwurf

Verwaltung und Ausschuss-Vorsitzender entlastet.

Die Ratsfraktion der Freie Wähler Ennepetal hatte die Kommunalaufsicht zur Klärung der Frage eingeschaltet:

Gab es möglicherweise ein Interessenkonflikt zwischen Verwaltungsspitze und Ausschuss-Vorsitzendem?

Die Kommunalaufsicht teilt nun durch Schreiben vom 17.09.2018 mit, dass die angesproche Vorgehensweise nicht zu beanstanden ist.

Als Ergebnis halten wir fest:

Alle Eigentümer / Gewerbetreibenden im Bereich des Zentrum können nun ebenfalls die Errichtung eines „Barrierefreien Zugang“ zu Ihren Ladenlokalen / Gewerberäumen beantragen (Citymanager) und sollten diese Möglichkeit nutzen.

Schreiben der Kommunalaufsicht

Freie Wähler unterstützen Ferienarbeit

Wie in den letzten Jahren hat Freie Wähler der Tradition folgend dem Ferienspaß „Bauspielplatz Rüggeberg“ am 20.07.2018 einen Besuch abgestattet.

Dabei wurden durch Hildegard Frede ein Spende in Höhe von 100,00 Euro sowie 1000 Lollis übergeben.

Besonders die Lollis fanden bei den Teilnehmern des Ferienspaß reißenden Absatz.

Sieht so unser Rechtsstaat aus ?

Die Behörde Finanzamt kann für Ihr (eingestandenes) Versäumnis laut Urteil Finanzgericht Münster nicht  verantwortlich gemacht werden  und hat so ganz nebenbei vermutlich noch zusätzliche Steuern generiert

  • So ist das zur Zeit geltende Recht !
  • Revision wird daher auch nicht zugelassen !
  • Da ist die Frage erlaubt: Ist das gerecht ?
  • Was bei Paradise-Papers etc. gesetzlich nicht zu regeln ist, geht aber offenbar recht einfach bei den eigenen Kommunen

Resümee:
Sollte bei einem anderen Betroffenen rein zufällig ein geänderter Gewerbesteuermessbescheid bei seiner Kommune eingegangen sein, wäre die Frage zu prüfen, warum denn ausgerechnet dieser Bescheid eingegangen ist und der Betroffene somit nun zahlen muss, der andere jedoch (s.o.)  – obwohl er wollte – rein zufällig nicht.

Was sagen Ennepetals Bürgerinnen und Bürger dazu?

Hier können Sie Ihre Meinung dazu äußern!

 

 

 

7.11.2017
Bericht Westfalenpost

Auszug aus Urteil FG Münster vom 30.08.2017
AZ 7K 2828/16 G – Öffentliche Sitzung
Stadt Ennepetal (Klägerin) ./. Finanzamt Schwelm (Beklagter)