Sieht so unser Rechtsstaat aus ?

Die Behörde Finanzamt kann für Ihr (eingestandenes) Versäumnis laut Urteil Finanzgericht Münster nicht verantwortlich gemacht werden und hat so ganz nebenbei vermutlich noch zusätzliche Steuern generiert

– So ist das zur Zeit geltende Recht !
– Revision wird daher auch nicht zugelassen !
– Da ist die Frage erlaubt: Ist das gerecht ?
– Was bei Paradise-Papers etc. gesetzlich nicht zu regeln ist, geht aber offenbar recht einfach bei den eigenen Kommunen

Resümee:
Sollte bei einem anderen Betroffenen rein zufällig ein geänderter Gewerbesteuermessbescheid bei seiner Kommune eingegangen sein, wäre die Frage zu prüfen, warum denn ausgerechnet dieser Bescheid eingegangen ist und der Betroffene somit nun zahlen muss, der andere jedoch (s.o.) – obwohl er wollte – rein zufällig nicht.

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